Erfahrungsgemäß bleiben bzw. wollen 80% der Bewerber endgültig nach Deutschland übersiedeln, und hier mit Ihren Familien einen festen Wohnsitz haben.
Bei der Einstellung von Menschen mit EU-Migrationshintergrund sind einige Besonderheiten der Beschäftigung bestimmter Personengruppen zu beachten.
Bewerber und Staatsangehörige aus den EU-Staaten genießen einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, und benötigen daher kein spezielles Einstellungsverfahren und keine Arbeitserlaubnis.